Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet

 

am 26. April 2024 ab 19:00 Uhr

in der AWO Begegnungsstätte Kirchlinde, Im Dorloh 75, 44379 Dortmund statt.

 

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.


Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totenehrung
  3. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder
  4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der JHV 2023
  5. Jahresberichte des geschäftsführenden Vorstandes, des Kassenwartes und der Abteilungen
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
  8. Wahlen für die Amtsperiode 2024-2026
  • 1. Vorsitzende:r
  • 2. Vorsitzende:r
  • 1. Geschäftsführer:in
  • 2. Geschäftsführer:in
  • 1. Kassenwart:in
  • 2. Kassenwart:in
  • Kassenprüfer:in
  • Sozialwart:in
  • Pressewart:in
  • Schriftführer:in
  • Abteilungsleiter:in Badminton
  • Abteilungsleiter:in Leichtathletik
  • Abteilungsleiter:in Turnen

  1. Aussprache und Beschlussfassung über den Änderungsantrag zur Vereinssatzung §18 Abs. 1 „Vereinsjugend“ und §23 Abs. 4 „Datenschutz im Verein“
  2. Termine für das Jahr 2024
  3. Verschiedenes

 

Mit sportlichen Grüßen

 

 

der Vorstand

Dortmund, den 16.03.2024

Antrag auf Änderung der Vereinssatzung in der aktuell gültigen Fassung vom 30.10.2018

1. Vereinsjugend

Das Altersgrenze für die Mitgliedschaft in der Vereinsjugend soll von 18 auf 27 Jahre erhöht werden.

 

Beschlossener Text vom 24.04.2018

§18 Abs. 1 Vereinsjugend

Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.

Vorschlag zur Änderung

§18 Abs. 1 Vereinsjugend

Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.

2. Datenschutz im Verein

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll ersatzlos gestrichen werden.

 

Beschlossener Text vom 24.04.2018

§23 Abs. 4 Datenschutz im Verein

Zur Wahrung der Aufgaben und Pflichten nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.

Vorschlag zur Änderung

§23 Abs. 4 Datenschutz im Verein

§23 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.

Die gültige Satzung kann zu den Geschäftszeiten samstags von 10-13 Uhr in der Geschäftsstelle und auf tsvkirchlinde.de eingesehen werden.