Neue Datenschutzbestimmungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland und in allen übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht. Die DS-GVO ist ab diesem Zeitpunkt  unmittelbar anwendbar und verdrängt die bisher anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind ab dem 25.05.2018 die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz-neu.

Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen oder erfolgt eine nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem sind oder gespeichert werden sollen, ist nach Artikel 2 Abs. 1 DS-GVO deren Anwendungsbereich eröffnet.

Unerheblich ist dabei, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist und damit seine eignen Rechtspersönlichkeit besitzt, oder ob es sich um einen nicht rechtskräftigen Verein handelt.

Da die DS-GVO nicht mehr zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen unterscheidet, gelten für Vereine grundsätzlich sämtliche Vorschriften der DS-GVO.Da der TSV 1889 Kirchlinde e.V.  personenbezogene Daten seiner Mitglieder verarbeitet, hat er unter anderem eine Informationspflicht gegenüber seinen Mitgliedern nach Art. 13 und 14 der DS-GVO.

 

Dieser Informationspflicht kommt der Verein auf dieser Seite nach.

 

Zusätzliche Informationen können aus der Datenschutzerklärung entnommen werden.