Fragen und Antworten


Hier findet Ihr die Antworten zu den häufigsten Fragen zu den Angeboten des TSV 1889 Kirchlinde e.V.

Darf ich zu einem Probetraining vorbeikommen?

Bei unseren Trainingsgruppen kannst du gerne zu ein oder zwei Probestunden vorbeikommen. In Kursen gibt es in der Regel nur ein begrenztes Platzangebot. Ein Probetraining in den Kursen  ist daher nur nach vorheriger Absprache mit den Kursleitern möglich.


Wie kann ich Mitglied werden?

Hier findest du das Formular für die Beitrittserklärung zum ausdrucken. Um Mitglied zu werden sende die Beitrittserklärung und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat an unsere Geschäftsstelle oder gib es persönlich dort ab.

 

Für die Teilnahme am Eltern-Kind-Turnen benötigen wir für den Elternteil und das Kind jeweils eine separate Beitrittserklärung.


Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Der Austritt aus dem TSV 1889 Kirchlinde e.V. kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals erfolgen. Die Austrittserklärung bedarf der Textform und ist an die Geschäftsstelle zu senden. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Austrittserklärung auch von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.


Wie lautet die Postanschrift der Geschäftsstelle?

Unsere Postfachanschrift lautet:

 

TSV 1889 Kirchlinde e.V.

Postfach 74 01 06

44374 Dortmund


Finden während der Schulferien Übungsstunden statt?

Die meisten unserer Angebote finden in Sporthallen der Kirchlinder Schulen statt. Da diese während der Schulferien geschlossen sind, machen unsere Gruppen in dieser Zeit ebenfalls Ferien.


Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt

  • für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) 5 EUR
  • für Erwachsene (ab 18 Jahren) 7 EUR

Für das Eltern-Kind-Turnen werden für ein Kind mit einem begleitenden Elternteil, das ebenfalls eine aktive Vereinsmitgliedschaft hat, 8 EUR erhoben (7 EUR Elternteil + 1 EUR Kind).

Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise im Voraus erhoben.

 

Bei Familien sind ab zwei erwachsenen, aktiven Mitgliedern alle weiteren Familienmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei.