Der Vorstand lädt ein zur Mitgliederversammlung
am 30.10.2018 um 19:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des TSV in der Kochschule statt.
Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.
Die Jahreshauptversammlung (JHV) hat am 27. April 2018 eine Änderung der Vereinssatzung beschlossen. Der Rechtspfleger stellte daraufhin bei der Ein- tragung in das Vereinsregister fest, dass § 9 Abs. 1 in der Formulierung dem Bestimmtheitsgrundsatz (§ 58 Nr. 2 BGB) widerspricht.
§ 9 Abs. 1 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
Die Mitglieder sind verpflichtet Beiträge zu zahlen. Es können zusätzlich Aufnahmegebühren, Umlagen, Gebühren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge erhoben werden. Darüber hinaus können Familienbeiträge festgesetzt werden. Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit minderjährigen Kin- dern. Minderjährige Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebens- jahrs und Eintritt der Volljährigkeit als erwachsene Mitglieder beitragsmäßig veranlagt. Das betroffene Mitglied wird vorab rechtzeitig darüber informiert.
§ 9 Abs. 1 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
Die Mitglieder sind verpflichtet Beiträge zu zahlen. Es werden Aufnahmegebühren erhoben.
Darüber hinaus wurden die aktuell geltenden Beschlüsse bzgl. Art und Höhe der Beiträge sowie der Aufnahmegebühr in der Beitragsordnung niederge- schrieben. Zum Beschluss über die Neufassung von § 9 Abs. 1 der Vereinssatzung und der Beitragsordnung laden wir herzlich zu einer Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung ein:
Die in der Jahreshauptversammlung beschlossene Neufassung der Vereinssatzung sowie die vorgeschlagene Beitragsordnung kann zu den Bürozeiten in der Geschäftsstelle und ab sofort unter www.tsv-kirchlinde.de eingesehen werden.
Mit sportlichen Grüßen
der Vorstand
Dortmund, den 01.10.2018
Der neue Satzungstext kann vorab hier heruntergeladen werden und liegt außerdem während der Bürozeiten in der Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.
Entwurf der Beitragsordnung zur Beratung und Beschluss am 30.10.2018